Maskenpflicht ab Montag nun auch im Klassenzimmer

Das Kultusministerium hat die Schulen über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Nur dann und nur unter diesen Vorzeichen gelten die entsprechenden Maßnahmen. 

Für diesen Fall sieht die Verordnung des Kultusministeriums unter anderem vor, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet wird. „Das allgemein dynamische Infektionsgeschehen kann es erforderlich machen, dass wir an den Schulen die Schutzmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler anpassen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Wir kommen nur gemeinsam durch diese Pandemie. Deshalb unterstützen wir die Schulen und geben ihnen frühzeitig wichtige Informationen an die Hand. So passen wir unsere Verordnungen an das Infektionsgeschehen an, reagieren aber auch bei unseren Hygienehinweisen und aktualisieren diese entsprechend neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse.“ 

Die gesamte Pressemeldung finden Sie unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+10+15+Anpassung+Corona-Verordnung+Schule