Schulbeginn nach den Herbstferien

Erklärung über Gesundheitszustand muss zum Schulbesuch vorgelegt werden

Allen Schülerinnen und Schülern wurde in den vergangen Tagen eine Information zur Gesundheitserklärung ausgehändigt, so wie bereits zum Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien.

Diese Erklärung ist zu Beginn des Schulbesuchs am ersten Schultag nach den Herbstferien mitzubringen. Ansonsten kann kein Zutritt zum Gebäude gewährt werden. Die Erklärung können Sie auch hier herunterladen:

https://www.max-planck-gymnasium.de/sites/default/files/2020-10/2020%2009%2009%20Gesundheitserklärung_Erziehungsberechtigte.pdf

Noch immer stellt sich für viele Eltern die Frage: 

Was passiert, wenn der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt wurden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Die Merkblätter des Sozialministeriums bzw. des Landesgesundheitsamtes können die herunterladen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/FAQ_Handreichung_Schnupfen.pdf